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 Moin  
Ob diese Art der Vorführung sozial ..... ist halte ich für weniger entscheidend - die Frage ist doch ob hier überhaupt ein Gewerbe vorliegt und ob es nicht eher eine freiberufliche Tätigkeit vielleicht sogar eine künstlerische ist.

Ich würde dies auch nicht als liegendes Gewerbe Bezeichnen.

Hauptsache es gibt eine Steuernummer.
Gruß Jonas Kuckuk



Gepostet am 22.06.2009 um 13:56 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36134#post36134


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