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» "Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland «

Es soll wie gesagt die chinesische Firma angemeldet werden und nicht die Dame.
Mir wäre es natürlich lieber gewesen, wenn die Dame als selbständige "Handelsvertreterin" oder wie man das auch nennen will, sich hier angemeldet hätte. Dann wäre der Fall wesentlich leichter.
Aber nochmal: Die Dame ist nur Generalbevollmächtigte für die "Repräsentanz" und somit Angestellte der Firma. In Deutschland angemeldet werden soll aber die chinesische Firma.

Bei der Ausländerbehörde habe ich noch nicht nachgefragt. Gehe erstmal davon aus, dass die Dame einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Müsste ich mir aber mal ihren Pass vorlegen lassen...



Gepostet am 18.06.2009 um 16:12 von:
Benutzer: Jessica
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