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 Moin  

Bei mir wurde diese Woche eine Chinesin vorstellig, die eine "Repräsentanz" einer chinesischen Firma hier anmelden wollte. Die Firma betreibt Groß- und Einzelhandel mit Koks, Metallen, Chemierohstoffen, Baumaterialien, etc.
Es soll jedoch lediglich ein Büro bei uns entstehen, in dem die Dame von Deutschland aus Aufträge vermittelt und sich um deutsche Kunden kümmert. Sie bekommt dafür ein Gehalt von der Firma.
Leider konnte Sie mir jedoch nicht sagen, ob bei uns eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigestelle angemeldet werden soll. Sie war sich auch noch nicht sicher, ob von Deutschland aus eine eigene Buch- und Kontoführung geschehen soll. Sie wolle jedoch wahrscheinlich einen Steuerberater damit beauftragen sich monatlich um die Finanzvorgänge zu kümmern. Das hört sich für mich eigentlich nach einer Zweigniederlassung an. Die Dame hat eine Generalvollmacht erhalten und vermittelt in Deutschland eigenständig Verträge, hat also wesentliche Kompetenzen.
Die IHK hat ihr aber gesagt, es handele sich um eine unselbständige Zweigstelle.

Wie seht ihr die Sache? Würdet ihr der Firma empfehlen eine Zweigniederlassung oder eher eine unselbständige Zweigstelle aufzumachen?

Und muss ich mir außer der chinesischen Handelsregistereintragung (natürlich in notariell beglaubigter deutscher Übersetzung) und der Vollmachtserklärung für die Dame, sowie ihrem Pass sonst noch etwas vorlegen lassen bzw. beachten?

Danke an alle Schlauköpfe    



Gepostet am 18.06.2009 um 09:25 von:
Benutzer: Jessica
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