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» Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme ?? «

Hallo zusammen.

habe folgende Frage einer Bausparkasse zum § 34c erhalten:

-[size=14] Anlageberatung (obligatorisch bei Vermittlung oder Verkauf von[/size]
[size=14]jeglichert Anlageart).[/size]

[size=14]Entspricht diese Öffnung unserer Forderung nach folgender Erlaubnis:[/size]

[size=14]- Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des §2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8[/size]
[size=14]des Kreditwesengesetzes ?[/size]

Bin kein 34c - Experte, bearbeite den auch nur aushilfsweise  Wand  und habe deshalb auch nicht das notwendige Hintergrundwissen, um diese Frage beantworten zu können.

Wer kann mir bei der Beantwortung der Frage helfen ??

Ich sag schon mal herzlich  Danke  !

Gruß

Pfälzer



Gepostet am 15.06.2009 um 20:41 von:
Benutzer: Pfälzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36031#post36031


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