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» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

[quote][i]Original von Stadtverwaltung Frankenthal[/i]
 Moin  

also ich habe gelernt, dass die Stellungnahme der IHK und der HWK nicht in einem Dokument sein muss, sondern nur gleich lautend... also zwei getrennte Schreiben, die inhaltlich der Maßnahme zustimmen...

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)[/quote]

Hallo nach Frankenthal,

ich stimme Ihnen zu, dass es wohl übertrieben ist, die "gemeinsame Stellungnahme" wörtlich zu nehmen. Ich kann mich jedoch erinnern, dass dies mal von einem Gericht moniert wurde, leider finde ich das Urteil nicht mehr. Im Kommentar "Honig" ist jedoch auch von zwei übereinstimmenden Erklärungen die Rede, von daher sollte das ausreichend sein.



Gepostet am 11.06.2009 um 16:51 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35985#post35985


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