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» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

Guten Tag aus der Perle der Altmark,

ich habe zum ersten Mal eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 HWO auf dem Tisch und würde mich auch über die Übersendung eines Musters einer OV freuen. Gibt es denn auch Formvorschriften für die Aufforderung zur gemeinsame Erklärung der Handwerkskammer und IHK? Sind andere Stellen, wie bei der Untersagung nach § 35 GewO, auch zu beteiligen?

vielen Dank im voraus!



Gepostet am 11.06.2009 um 13:53 von:
Benutzer: Isolde
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