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[quote][i]Original von gmg[/i]
@ alle
Außerdem hoffe ich, dass das von der Wettbewerbszentrale eingeleitete wettbewerbsrechtiche Abmahnverfahren die Werbeaussage der Anbieterfirma stoppen wird !
[/quote]

Interessant fand ich in diesem Zusammenhang die folgende Information über die Wettbewerbszentrale:

[U]Zitat on[/U]
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundlage ihrer Tätigkeit ist die Verbandsklagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und § 33 Abs. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Es ist ihr Auftrag, durch Rechtsforschung, Rechtsberatung, Information und Rechtsdurchsetzung zur Förderung eines lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beizutragen.
Als unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft fördert die Wettbewerbszentrale die Eigenverantwortung der Unternehmen gegenüber Gesellschaft und Konsumenten für einen funktionierenden und lauteren Wettbewerb.
[U]Zitat off[/U]

Fundstelle:
[URL]http://www.baberlin.de/[/URL]
Nachricht vom 10. 06. 2009

In diesem Zusammenhang hoffe ich, dass auch diese angekündigte Maßnahme den Verantwortlichen zur Neuorientierung seines Produktangebotes bewegen wird, und er auf die "geniale Vermarktungsidee", ein PTB zugelassenes Geldspielgerät als Fungame anzubieten  Wand   verzichtet.

Grüße



Gepostet am 11.06.2009 um 12:00 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35981#post35981


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