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Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin nicht die Weiterführende.
Ich habe heute die Anfrage von einer Gemeinde bekommen und habe angefangen zu rechnerchieren.
Aber ich habe mir schon gedacht, das der überlebende Ehegatte das Gewerbe abmelden muss.
Er reagiert allerdings nicht auf Anschreiben. Ich habe der Gemeinde geraten, nochmals zu kontrollieren und dann von Amts wegen abzumelden.
Die Gemeinde wusste nicht genau, ob der Ehemann das Gewerbe weiterführt. Allerdings hat er es auch auf seinen Namen nicht angemeldet.

Ich wünsche noch einen schönen Arbeitstag.

Ich sage jetzt  Bye!   und mache Feierabend.

Liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig.

Antje Kühling



Gepostet am 10.06.2009 um 13:55 von:
Benutzer: Antje Kühling
Der Original-Beitrag :
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