Forum-Gewerberecht

» Widerruf § 34c «

Einen sonnigen 'Guten Morgen' nach Ludwigshafen und in den Rest der Republik!

Ich stimme der Kollegin Stilling zu und würde erst einmal abwarten.
Der Makler läuft Ihnen ja (zumindest im Moment) nicht weg.    

Außerdem gilt auch hier: Keine Rauch ohne Feuer.
Veruntreuungsdelikte (und auch Unterschlagungen) lassen in vielen Fällen auf ungeordnete Vermögensverhältnisse schließen. Warum sonst sollte jemand fremde Portemonnaies und Portfolien erleichtern.

Nutzen Sie die Zeit für Anfragen bei anderen Stellen (Finanzamt, Schuldnerverzeichnis, Insolvenzgericht, Stadt-/Kreiskasse).

Vielleicht reichen die Informationen dieser Stellen bereits für einen Widerruf aus und die Verurteilung wegen Untreue (wahrscheinlich erst im nächsten Jahr?) wäre dann gewissermaßen das 'Sahnehäubchen' für Ihren Widerrufsbescheid.

Vielleicht verzichtet der Makler aber auch angesichts Ihrer Ermittlungsergebnisse bereits im Rahmen der Anhörung auf die Maklererlaubnis (was auch an das GZR gemeldet wird  smile  ).

Grüße aus Nordhessen



Gepostet am 02.06.2009 um 09:07 von:
Benutzer: Stadt Kassel*Fricke
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35804#post35804


Beitrags-Print by Breuer76