Forum-Gewerberecht
» bungeetramoplinanlage «
Ich bin ja der Meinung, dass solche Auflagen gar nichts mit Gewerberecht zu tun haben. Wir beauflagen also nicht.
Man kann das höchtens als Hinweis auf die Rechtslage reinschreiben.
Ich würde mir nun den TÜF und den Arbeitsschutz in´s Boot holen, weil ich denke, dass das ihre Auflagen sind.
Viel Glück
Renate Jacob
Gepostet am 26.05.2009 um 15:35 von:
Benutzer: Renate Jacob
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35730#post35730
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