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Hallo,

ich habe eine Reisegewerbekarte für das Betreiben einer Bungeetramoplinanlage mit Auflagen erteilt.
(Auflagen wie bei einer Bungeejumpinganlage)

Gegen die Auflagen ist der Gewerbetreibende nun in Widerspruch gegangen.

Wer kann mir helfen, ob hierfür Auflagen erteilt werden müssen und wenn ja, welche mit gesetzlicher Grundlage ?

Vielen Dank im voraus

Simone Kluge



Gepostet am 26.05.2009 um 14:12 von:
Benutzer: kluge
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