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 Moin    Moin  
@ loeba01
die Gebühren für die Empfangsbescheinigungen werden von den Bundesländern geregelt.
Das ist wie in der Bildungspolitik. Jeder kocht sein eigenes Süppchen.  schimpf  
Bei uns in Thüringen geht das nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.  Formulier  

Die Gebühren für die Bescheinigung der Anmeldung betragen 15 € ,Abmeldungen und Ummeldungen 10 €.

So etwas in der Art sollte es bei Euch auch geben. Bei völliger  verwirrt  mal in der Oberen Gewerbebehörde nachfragen, ob es hinsichtlich der Gebühren aktuell Änderungen gibt.



Gepostet am 26.05.2009 um 07:59 von:
Benutzer: ve-ru
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35688#post35688


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