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» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

 Moin  

also ich habe gelernt, dass die Stellungnahme der IHK und der HWK nicht in einem Dokument sein muss, sondern nur gleich lautend... also zwei getrennte Schreiben, die inhaltlich der Maßnahme zustimmen...

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Gepostet am 25.05.2009 um 13:07 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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