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» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

Hallo Veronika,

dann kannst du das ja auch begründen und weiter oben stand auch noch was dazu.Klar, ein Owi-Verfahrten wegen unerlaubter Handwerksausübung kannst du ja eh noch machen, das stimmt.

Unverschämte Leute gibt es leider auch immer wieder. Sowas hab ich hier auch schon erlebt. Das ist einfach unsachlich und der Fleischermeister aus Essen hat offenbar keine Ahnung.
Das mit den angeblichen persönliche Vorteilen ist ja schon Beamtenbeleidigung.Was hat der damit eigentlich zu tun?? ist der bei der Kreishandwerkerschaft oder sowas?

Blos nicht einschüchtern lassen.    



Gepostet am 20.05.2009 um 12:14 von:
Benutzer: Frau Gelb
Der Original-Beitrag :
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