Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

 verwirrt  
kann sein, dass ich da vorschnell war, aber ich hab in die Anhörung auch
geschrieben :
... "Diverse Gespräche dazu fanden bereits statt, die aber ebenfalls nicht zum Erfolg einer ordnungsgemäßen Anmeldung führten.Somit ist gleichfalls der Eindruck der Unzuverlässigkeit entstanden.
Es besteht der begründete Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 117 Abs 1 Nr. 1 HWO und es kann auch mit einer Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO wegen Unzuverlässigkeit gerechnet werden."
Nun mag das falsch sein, aber ich meine es war richtig.
Die HWK hab ich noch mal angeschrieben .
Da erwarte ich aber keine neuen Erkenntnisse.
Tja , trotzdem hab ich eine Wut im Bauch. Das Schreiben des .. aus Essen war nämlich voll unter der Gürtellinie. Der unterstellt mit unter anderen persönliche Vorteile.  schimpf  
Danke Dir noch mal



Gepostet am 20.05.2009 um 11:25 von:
Benutzer: ramm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35599#post35599


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