Forum-Gewerberecht

» Untersagung nach § 16 Handwerksordnung «

   
meine lieben Mitstreiter
Ihr seid hoffentlich meine Rettung
Hab ein Problem am Hals..
Ein Betrieb ging pleite. Kam ein Gewerbetreibender und wollte alles übernehmen.Da Arbeitskräfte drann hingen hab ich die Anmeldung entgegen genommen , muß ich ja auch. Es handelt sich um eine Fleischerei mit Laden und Herstellung. Also für den Teil der Herstellung eintragungspflichtig bei der HWK.Die Eintragung wurde bisher nicht wirklich nachgereicht, sondern immer nur Kopien von Anträgen an die HWK, die von der HWK irgendwann nicht akzeptiert wurden und dann an mich die Aufforderung schickten, nach §117 tätig zu werden.
Ich habe es tatsächlich geschafft, eine Anhörung an den Gewerbetreibenden zu verfassen( Grundlage 117 HWO und mit dem begründeten Verdacht der unzuverlässigkeit mit Konsequenz § 35 GewO.Innerhalb der Anhörungsfrist kam wieder eine Kopie eines Antrages auf Eintragung bei der HWK mit wieder einem neuen Namen eines Betriebsleiters der den meisterabschluß haben soll. Nun habe ich bei der HWK erst einmal nachgefragt ob dieser Antrag tatsächlich bearbeitet wird und zur Eintragung führen wird.
Aber: ich habe das gefühl der Mann verscheißert mich. Was würdet Ihr da machen ? Zumal ein böses Schreiben von einem Fleischermeister aus Essen kam ob wir hier alle nur faul und inkompetent wären und der Lehrling auf dem Schlauch sitzen würde und an die Stadt Schadensersatzansprüche stellen wird, weil er keine richtige AUsbildung erhalten würde. Die Stadt ist also schuld am Ausbildungsmangel weil wir ein Gewerbe zulassen würden ohne Eintrag bei der HWK.  Heul  
seht Ihr noch durch ? Hilfe
Gruß veronika



Gepostet am 20.05.2009 um 09:46 von:
Benutzer: ramm
Der Original-Beitrag :
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