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 Moin   Forengemeinde,

also so ganz kann ich doch noch nicht Ruhe geben.

Die Vorführung des Geschlechtsverkehrs vor laufender Kamera, ist für mich kein anzeigepflichtiges Gewerbe. Es ist sozial "unwertig".  
Eine Erwerbsart ist als sozial unwertig einzustufen, wenn sie durch die Mehrheit der Staatsbürger nicht gebilligt oder abgelehnt wird. Dabei ist im Grunde genommen einzuschätzen, ob diese Tätigkeit als wirtschaftliche Betätigung im Sinne eines "Berufes" von der Mehrheit anerkannt wird. Dazu gehören Tätigkeiten wie Betteln, Wahrsagen, Hellsehen, Prostitution nicht, obwohl sie nicht "verboten" sind. Nach meiner Auffassung gehört die Vorführung von Geschlechtsverkehr vor laufender Kamera nicht zu einer Kategorie von wirtschaftlichen Betätigungen, die einen Beruf darstellen können. Wenn eine Ehepaar das Bedürfnis hat dies zu tun und dafür Geld zu nehmen, dann sollen sie das machen, aber es ist kein Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung.  Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen und die Gewerbeanmeldung zurückweisen.Übrigens, da es sich um ein Ehepaar handelt, wollt ihr die als GbR anmelden     ?Vielleicht wäre dies mal eine Frage, die man an den Bund-Länder-Ausschuss richten könnte?Schöni



Gepostet am 15.05.2009 um 08:55 von:
Benutzer: Schöni
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