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[quote][i]Original von loeba01[/i]
Jetzt würde ich aber gerne wissen:
Wie sollte man im dem Fall die Tätigkeit in der Gewerbe-Anmeldung formulieren ???
Gruß aus Lu.[/quote]
Hallöle,
da hab ich während des lesens dieses Freds auch am Rande schmunzelnd nachgedacht.
Das ist nicht einfach, diesen "Sachverhalt" in angemessene Worte zu kleiden.
Wie wäre folgender Vorschlag:
"Anbieten von erotischen Dienstleistungen im Internet unter Verwendung technischer Geräte (Web-Cam, Live-Cam u.ä.)"
oder
"Anbieten von erotischen Dienstleistungen im Internet unter Verwendung von Web-Cam, Live-Cam u.ä."
Gruß
Ralf
Gepostet am 14.05.2009 um 18:42 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35449#post35449
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