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[quote][i]Original von loeba01[/i]
Jetzt würde ich aber gerne wissen:

Wie sollte man im dem Fall die Tätigkeit in der Gewerbe-Anmeldung formulieren ???

Gruß aus Lu.[/quote]

Hallöle,

da hab ich während des lesens dieses Freds auch am Rande schmunzelnd nachgedacht.
Das ist nicht einfach, diesen "Sachverhalt" in angemessene Worte zu kleiden.

Wie wäre folgender Vorschlag:
"Anbieten von erotischen Dienstleistungen im Internet unter Verwendung technischer Geräte (Web-Cam, Live-Cam u.ä.)"
oder
"Anbieten von erotischen Dienstleistungen im Internet unter Verwendung von Web-Cam, Live-Cam u.ä."

Gruß
Ralf



Gepostet am 14.05.2009 um 18:42 von:
Benutzer: Raindancer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35449#post35449


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