Forum-Gewerberecht
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Hallo,
für Bauchweh besteht kein Grund. Die vor der Webcam auftretenden Akteure bzw. der Anbieter haben die Bestimmungen des Jugendmedienschutzes (Zugangsbeschränkung usw.) zu beachten. Hab leider mom. keine Zeit, näher darauf einzugehen ...
Viele Grüße
J. Neu
Gepostet am 13.05.2009 um 15:43 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35391#post35391
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