Forum-Gewerberecht
» Sex vor laufender Kamera - Webcam «
und die soziale Unwertigkeit
Es dürfte sich ja um Live-Vorführungen handeln, die sich das Paar bezahlen lässt. Ich hab jetzt nix geprüft (keine Zeit), aber ich glaube mich zu erinnern, dass wir einen Live-Stripteas (per Web-Cam und entsprechenden Kommandos der/des Zuschauers), denn eine junge Frau mal anmelden wollte, auch zurückgewiesen haben. Allerdings mit verbaler Überzeugung, also ohne den Akt
der Ablehnung.
Isch wees nich, isch häd bauchweh bei ner anmeldung.
Schöni
Gepostet am 13.05.2009 um 14:45 von:
Benutzer: Schöni
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35389#post35389
Beitrags-Print by Breuer76