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Hallo,
eine 33a-Erlaubnis ist nur dann erforderlich, wenn die auftretenden Personen körperlich anwesend sind. Siehe auch [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3495]hier[/URL].
Viele Grüße
J. Neu
Gepostet am 13.05.2009 um 13:19 von:
Benutzer: J. Neu
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35387#post35387
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