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Hallo
Wir haben in unserer VGem folgendes Problem:
Herr XY möchte ein Gewerbe anmelden, bei dem er und seine Frau vor laufender Kamera (webcam) sexuelle Handlungen vornehmen.
Ist eine Gewerbeanmeldung notwendig??
Müssen bestimmte Unterlagen/Nachweise vorgelegt werden??
Gepostet am 13.05.2009 um 09:35 von:
Benutzer: kleinod,k.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35379#post35379
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