Forum-Gewerberecht
» Ordnungshüter verlieren beim Glücksspiel «
Zitat on
Die Spielverordnung untersagt ausdrücklich die Aufstellung und den Betrieb von so genannten "Fun Games", wenn auf Grund der Spielergebnisse Gewinne ausgezahlt werden.
Zitat off
[U]Eine grössere Verzerrung der Aussagen der SpielV habe ich schon lange nicht mehr gelesen.[/U]
§ 6 a SpielV untersagt bereits schon [B]die Aufstellung [/B]von sog. Fungames.
Ein Betrieb der aufgestellten Geräte ist nicht erforderlich.
Eine Gewinnauszahlung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Denn dann ist man bereits beim § 284 StGB ( Illegales Glücksspiel ).
Grüße
Gepostet am 07.05.2009 um 18:04 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
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