Forum-Gewerberecht

» Kampfkunstschule «

    aus Thüringen,

der Betrieb einer Kampfkunstschule ist eine anzeigepflichtige Tätigkeit. Es ist aber gut möglich, dass die Kampfkunstschule im Steuerrecht als Freiberuf eingestuft wird. Der steuerrechtliche und gewerberechtliche Gewerbebegriff sind nicht immer identisch.



Gepostet am 03.05.2009 um 11:20 von:
Benutzer: OrDnUnGsAnDy
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