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Guten Morgen und  Danke  
für die Antworten.
Ich habe mir auch schon gedacht, dass der § 6 GewO nicht anwendbar ist. Aber Unterrichtswesen ist weit definierbar.
Wenn eine Kampfkunstschule kein Gewerbe sein sollte, warum melden dann z.B. Fitness-Center an.
Ich werde versuchen dem Steuerberater, dieses zu erklären.

Ich wünsche einen schönen Feiertag und schönes Wochenende aus dem Landkreis Leipzig.


Antje Kühling



Gepostet am 30.04.2009 um 08:44 von:
Benutzer: Antje Kühling
Der Original-Beitrag :
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