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 Hilfe  
Hallo und liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig,

ich habe mal wieder eine Anfrage bezüglich einer Gewerbeanmeldung.
In unserem Landkreis möchte sich eine sogenannte [b][size=14]Kampfkunstschule[/size][/b] ansiedeln.
Nach Bekanntwerden wurde der Inhaber dieser Schule aufgefordert, sein Gewerbe anzumelden.
Dazu ist es bis jetzt allerdings noch nicht gekommen.
Der Steuerberater ist der Meinung, dass es sich hier um kein Gewerbe handelt, laut § 6 Abs. 1 S. 1 GewO. Hier handelt es sich doch aber nur um das allgemeine Unterrichtswesen.
Ich bin der Meinung, der Inhaber dieser Kampfkunstschule muss anmelden.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?     Ich habe dazu leider noch nichts im Netz gefunden.

Vielen Dank.

Antje Kühling



Gepostet am 29.04.2009 um 14:14 von:
Benutzer: Antje Kühling
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=35006#post35006


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