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 Moin   ,  Moin  ,

ich habe da mal Allgemein eine Frage.

Beteiligungs-GmbH´s, die nur als phG einer GmbH & Co.KG auftreten, müssen die eigentlich extra ein Gewerbe anmelden (incl. Gebühr)? Oder werden die dann nur bei Anmeldung der GmbH & Co.KG als Inhaber gespeichert?

Wir haben bisher immer 2 Meldungen vorgenommen, vorausgesetzt natürlich, dass beide bei uns ihren Sitz haben und haben dann auch zweimal die Gebühr kassiert! Ich habe letz von einer Kollegin einer anderen Behörde gehört, dass dort die Beteiligungs-GmbH immer nur als Inhaber gespeichert wird und keine extra Meldung durchgeführt wird.

   

Und jetzt wollt ich einfach mal horchen, wie es andere machen!?  großes Grinsen  

   

Ulrike



Gepostet am 29.04.2009 um 14:13 von:
Benutzer: Ulrike Brandt
Der Original-Beitrag :
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