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alfi deine Frage:

[I]Für mich stellt sich zunächst die Frage, warum hat diese Frau Linneweber überhaupt geklagt, wenn sie sich doch mit der BRD einig war? Oder hat sie gar nicht mitbekommen was ihre treuen Rechtsanwälte da machen.[/I]

Diese Fragen werden sich bestimmt auch einige Branchenfremde stellen! - Daher hier die Antwort:

Bereits der Kläger im EuGH Verfahren 1993 (Glawe) wurde mit "finanziellen Mitteln" aus der GAUSELMANN Kasse zum Umdenken bewegt.
Warum die Klägerin im EuGH Verfahren 2005 (Linneweber) ihre Gesinnung im laufenden Verfahren der Beklagten BRD angepaßt hatte, dürfte sich jetzt von allein beantworten. Scheinbar ging diese Manipulation des Verfahrens bereits 2002 los ..... aber dazu später mehr.

Hier zunächst die GAUSELMANN AKTION im Glawe Fall:



Gepostet am 27.04.2009 um 16:05 von:
Benutzer: r2d2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34963#post34963


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