Forum-Gewerberecht

» Kontrollmodul / Zählwerkausdruck «

Hallo Zeus,

über was bist Du enttäuscht?

Dass Du feststellen musst, dass bestimmte Informationen Dir vorenthalten wurden?
Dass Du in einigen Bereichen einen anderen Informationsstand hast?
oder....

Du unterstellst mir: Provokation, Anspielungen, Fragen nicht zu benatworten.

Bsp.:
Die Pflichten im Rahmen der Anforderungen nach §146 AO haben sowohl gmg, als auch ich Dir versucht näher zu bringen.
gmg hatte sogar die GOSB hier eingestellt.
Ich hatte den Hinweis auf die Beschlusslage des Bundesrates gegeben, aus der heraus sich die Pflichten nach §146 AO für
den Automatenaufsteller nochmal explizit ergeben.

Wenn Du Dir sie nicht in Gänze durchliest, können wir auch nichts daran machen.

Du gehts leider immer noch davon aus:

"Es ist eine freiwillige Leistung!"


-----------------------

Nun zum Thema möglicher Manipulationsnachweis.

Du schreibst "evtl Manipulationen werden teilweise erst garnicht erfasst..."

Von welchen sprichst Du denn da? Wenn jmd. ein Bohrloch setzt, d.h. mechanisch äußere Einwirkungen setzt, die auch einen sichtbaren Schaden verursachen, wird es natürlich generell nicht von der elektronischen Buchhaltung erfasst. Ein Bauteil muss natürlich einen "Impulsgeber" haben, welcher vom
Automatenhersteller gesetzt wurde, z.B. wir eine Kassentüröffnung registriert mit Datum, Uhrzeit.

Aber warum glaubst Du, - und das jetzt rein technisch gefragt-, könnten andere Manipulationen (Zugriffsmanipulationen, welche Auswirkungen auf Einsatz und Gewinn haben) bei einer umfassenden Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle, d.h. der Einzelspiele, nicht festgestellt werden?

Zeus, aufgrund Deines Beitrags gehe ich davon aus, dass Du noch nie die Datenbank eines elektronischen Glücksspielgeräts gelesen hast.

Diesem Defizit kann aber ein Forum nicht abhelfen, auch wenn Dich das jetzt enttäuscht.

--------------------

Wenn es für Dich "provozierend" ist, dass der ein oder andere in diesem Forum schon andere "Dinge" gesehen hat, dann tut es mir sehr leid, wenn es bei Dir dieses Gefühl erzeugt.

Wenn man von neuen Dingen hört, so muss man, wenn man Interesse hat, diese zu verstehen, auch Eigeninitiative zeigen, d.h. selbstständiges Einlesen / Einarbeiten in einen Themenkomplex usw.
Gerade in Themenbereichen, welche nicht alltäglich sind, muss man ein erhöhtes Maß an Eigeninitiative entwickeln.

Leider kommt es mir bei vielen hier im Forum so vor, dass sie alles nur vorgekaut vorgesetzt erhalten möchten und dann noch in
einer für jedermann ( d.h. Techniker, Buchhalter, Laie ) leicht verständlich aufgearbeiteten Form, möglichst mit vielen Bildern und Quelltexten im Anhang.

Dieser Wunschvorstellung werde ich nicht nachkommen,

Gruß
Meike



Gepostet am 27.04.2009 um 06:06 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34958#post34958


Beitrags-Print by Breuer76