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Hallo,

@Meike: von hast du den gehört, das einige Grübeln?

So langsam kann ich dich(euch) nicht mehr ernst nehmen! Eine Kasse (ein GGSG) mit dem Ausdruck als Nachweis einer "ordnungsgemäßen Buchführung" ist eine Utopie! Fehlgelder, evtl. Manipulationen usw. werden teilweise erst garnicht erfasst...
Also was sollen diese Anspielungen mit
"Viele, so hörte ich, und hier konnte man es auch lesen, dachten immer noch an
freiwillige Leistungen beim regelmäßigen Ausdruck der "Kassenstreifen" u.a."?!!!
Es ist eine freiwillige Leistung!
Ein Streifen kann höchstens ein Beleg für die Buchhaltung sein!

Dein Problem mit dem Kontrollmodul kannst du gerne mal mit der PTB klären!
Nach TR 4.1 kann , da es nur die Daten der Ereignisse der letzten Stunde speichern kann, nur den Maximalverlust der "Spielsüchtigen" von 80 Euro und die maximale Auszahlung von 500 Euro überprüfen und auch regeln! Dies erfüllt nicht die Anforderungen der Spielverordnung, da der durschnitliche Verlust von max. 33 Euro gar nicht festgestellt werden kann. Mich wundert es, dass die Beamten, die für diese Sparte zuständig sind, das mitmachen? Insbesondere du Meike, die regälmäßig den Aufstellern unterstellst, dass sie wie die Lämmer zum Schlachthof geführt werden, wundere ich mich, dass du nicht aus eigener Initiative diese Missstände durch eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch etc. einleitest! Du provozierst nur.
Konkrete Anfragen weichst du immer "ganz nett" aus.... Das bedeutet für mich, dass du hypothetische Fragen ganz bewusst in den Raum stellst, um zu testen, welcher dumme Aufsteller darauf antwortet, um diesen, wie so bei dir üblich, als "unwissend" abzustempeln!

Zum Thema Vernetzung, Melken und Geldmanagement: Offensichtlich haben die Gegensprecher noch nie einen Ausdruck von einem GGSG gesehen, weil die ganzen Anspielungen von einem entäuschten Zocker kommen könnten! Natürlich bestehen Manipulationsmöglichkeiten bei Herstellerspielhallen, weil diese den Sourcecode haben und diese entprechend "anpiecksen" können.
Aber wenn ich morgens die "Goldene Karte" in dem GGSG stecke, um die Aüffüllungen des Vortages
wieder ausbezahlt zu bekommen, ist es kein Melken! Diese Vorgänge werden von dem Automaten registriert!
Ich fordere hiermit jeden auf, der irgendwelche Anspielungen macht von "Zwischenkasssierungen", die nicht in dem Saldo des Streifens des entsprechenden Geräte steht, und angebliches "Melken", was den gleichen Tatbestand unterstellt hier offen zu legen!

So wie ich bemerkt habe, schreiben hier viele "pseudo"- Aufsteller und andere Beamten, die irgendwelche Unterstellungen in die Welt setzten, die weder Hand und Fuß haben.
Das ganze senkt das Niveu des Forums in dieser Sparte ins UG (nein, nicht UNTERHALTUNGERÄTE, sondern Untergeschoss...)
entäuschte Grüße
















Du



Gepostet am 27.04.2009 um 02:23 von:
Benutzer: Zeus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34955#post34955


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