Forum-Gewerberecht

» Abmeldedatum «

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine rückwirkende Abmeldung ist auch nach 5 Jahren noch möglich, denn eine Gewerbeanzeige muss wahrheitsgemäß erstattet werden. Mit dieser Abmeldung bestätigt der Gewerbetreibende, dass er eine Ordnungswidrigkeit wegen verspäteter Abmeldung begangen hat.

Da die Abmeldung gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbes vorgenommen werden muss, liegt eine Dauerordnungswidrigkeit vor, deren Verjährung erst dann beginnt, wenn die Gewerbeabmeldung tatsächlich vorgenommen wurde.

Für verspätete Gewerbeanzeigen haben wir eine Bußgeldkatalog entwickelt. Das Bußgeldverfahren wird dem verspäteten Gewerbetreibenden bei der Nennung eines rückwirkenden Datums angekündigt. Seit der konsequenten Anwendung des Bußgeldkataloges hat die Zahl der verspäteten Gewerbeanzeigen spürbar abgenommen.



Gepostet am 24.03.2006 um 09:31 von:
Benutzer: Ingolstadt
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