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Hallo Dieter,

Du hast geschrieben:

"Wo sicherlich jeder korrekte Unternehmer kein Problem hat."

Das ist für mich persönlich die Kernaussage.

Für einen korrekten Unternehmer ist eine exakte elektronische Buchhaltung eines Glücksspielgeräts
überhaupt kein Problem.

Ganz im Gegenteil, denn dann hat er z.B. am Monatsende, wenn die Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben nicht decken,
die Möglichkeit in medias res zu gehen
und seine Kassen z.B. nach Auslastung (Spitzenzeiten) , Auszahlverhalten u.a. zu analysieren.

Auch wäre die Prüfung der 33,-€/St.-Regelung in der Langzeitbetrachtung (egal ob nach 10.000 oder 15.000 Spielstunden)
kein Problem. Das gäbe sowohl dem Unternehmer, Aufsteller, als auch der Überwachungsbehörde und erst
Recht dem Verbraucher, dem Spieler, Sicherheit.

Auch könnte der Unternehmer, bei entsprechendem Verdacht, dann eine wirklich sehr aufwendige Nachschau in den
einzelnen "Geschäftsvorfällen" vornehmen, um z.B. zu schauen, ob und wenn ja mit welchem Ausmaß er z.B. Opfer einer Straftat wurde.

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Rudi hatte bereits ein Beispiel im Thema "PtB" genannt, bei dem sich leicht für jeden nachvollziehbar, zeigt, dass
das heutige von der PtB zugelassene Kontrollmodul gar nicht die von der SpielV geforderte Kontrollfunktion durchführt.

Bei dem im Laborbericht entwickelten Konzept des Kontrollmoduls sieht es aus meiner Sicht jedoch ganz anders aus, - oder hat da jmd. einen Zweifel?

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@gmg,

seit der Beschlußlage des Bundesrates in 2005 ist endlich die Finanzverwaltung "handfest" im Boot.
Hier wurde nach meinem Wissenstand erstmalig eine klare Aussage von Seiten des Gesetzgebers zum §146 AO i.V.m. PtB zugelassenen GSG gemacht.
Warum wehrt die Finanzverwaltung sich nicht gegen das Kontrollmodul und den VDAI-Ausdruck?
Warum wehrt die Finanzverwaltung sich nicht gegen die Ferneinwirkungsmöglichkeit auf das Geldmanagement?

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Dieter,

zu Deiner Frage betr. der Veränderung von Daten wirst Du Diese bei näherer Überlegung selbst beantworten können.

Wenn jeder Geschäftsvorfall exakt aufgezeichnet wird, würde das z.B. beim 24-er Roulette von adp heißen,
dass am Spielplatz, das Enzelspiel mit jeder Setzsequenz und dem entsprechenden Einsatz
je Setzsequenz aufgezeichnet wird, dann die ermittelte Gewinnzahl und dann der Gewinn, bzw. Verlust im Rahmen dieses Einzelspiels.
Diese Informationen des Einzelspiels hast Du in Deiner elektronischen Buchhaltung mit Datum und Uhrzeit abgelegt.

Was glaubst Du wohl wie schnell Du versteckte "Rechenroutinen" zur Manipulation findest, im Ernstfall?


Wenn man den Geschäftsvorfall "Einzelspiel" mit dem Geschäftsvorfall "Lebensmitteleinkauf" vergleicht, kann man sich vielleicht besser vorstellen, welche Einzelinformationen abrufbar hinterlegt sind.
Eure Kassen mit der "Ware" Spiel haben im Gegensatz zum Supermarkt einen enormen Vorteil. Ihr müsst nicht auf die jährliche Inventur warten, um zu merken ob der Bestand durch widrige äußere Einflüsse minimiert wurde, da ihr ein abgeschlossenes System habt.
- vor allem wenn der Zustaz in den TR zur Einwirkungsmöglichkeit, den es erst seit Mai 2007 gibt, endlich wieder entfernt wird-

Die Chance sollte doch jeder korrekte Unternehmer nutzen wollen, oder nicht?


Gestern Abend hörte ich mir von einem Prof., der Leiter einer Forschungsstelle ist, einen Vortrag zu innovativen technischen Maßnahmen im energetischen Bereich an.

Der hatte einen Satz gesagt, der auch hier schön anwendbar ist:

"Das schwierigste an der Forschungsarbeit war, zu erkennen, wie leicht die Lösung war."


Gruß
Meike



Gepostet am 22.04.2009 um 06:07 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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