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Dieter,

wieviel Einzelbuchungen auf den Kassenstreifen siehst Du ?

Wieviel Geschäftsvorgänge ( einzelner Spielvertrag mit Kunde / Spieler A ) sind über den Kassenstreifen erfasst?

Wo sind für den Unternehmer die einzelnen Geschäftsvorgänge abrufbar, so dass
z.B. Manipulationen von Uhrzeit, Schaden usw. nachprüfbar sind?

Kann der Unternehmer, der Aufsteller, die einzelnen Geschäftsvorgänge ausdrucken ?

Wie kann die Steuerverwaltung, wie vorgeschrieben, die einzelnen Geschäftsvorgänge prüfen ?

usw.

Dieter, Du hast offensichtlich noch nie eine Kassenbuchhaltung gesehen.
- schau Dir mal ein Kassenblatt an, dann müsstest Du sofort die erheblichen Unterschiede feststellen können-

Und Du hast offensichtlich noch nie die Buchhaltung eines Glücksspielautomaten gesehen,
welcher jeden "Geschäftsvorgang" (Einzelspiel) aufzeichnet.
( @ Zeus, nein, ich werde hier keine Anhänge einstellen)



Vielleicht sollte es Dir auch zu denken geben, dass gmg mir nicht widerspricht.


Gruß
Meike



Gepostet am 20.04.2009 um 06:07 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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