Forum-Gewerberecht

» Rechtsform Wechsel «

wenn ich die Mitteilung vom AG bekomme, das ein Einzelunternehmen nunmehr ein e.K. ist, trage ich die HBR-Nummer ein, den Namen selbstverständlich und unter Rechtsform "eingetragenes Einzelunternehmen". man könnte eine nicht anzeigepflichtige Ummeldung daraus machen (nach meinem Gewerbeprogramm). Es könnte aber auch sein, das neben dem e.K. auch trotzdem noch ein Einzelunternhemen besteht. so wie manche eine GmbH anmelden und vorher ein EU angemeldet haben/hatten.....



Gepostet am 21.07.2005 um 14:20 von:
Benutzer: Neetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=344#post344


Beitrags-Print by Breuer76