Forum-Gewerberecht

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Auch hierzulande sind solche Stilblüten nicht völlig unbekannt...


Aus dem Merkblatt der Deutschen Bundespost zum Paragraphen 49 der "Allgemeinen Dienstanordnung", 1972
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"Der Wertsackbeutel"
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in dem Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit einem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

[B]Das war uns doch vorher schon klar, oder??? [/B]

... Ausbilder sind für die Ausbildung ausgebildete Mitarbeiter, die vom Ausbildenden beauftragt sind, Auszubildende auszubilden. ...

[B]Pisa lässt grüßen!!! [/B]


... Empfängerinnen von Altersrente haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Schwangerschaftsbeihilfen. ...

[B]Kaum zu glauben!!! [/B]


... Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. ...

[B]Wer hätte das gedacht!!! [/B]


... Eine Ursache kann begrifflich nur gegeben sein, wenn eine Folge vorliegt, da sie ihrem Wesen nach erst mit der Folge entsteht. Mittelbare Folgen sind Folgen unmittelbarer Folgen. Demzufolge kann eine mittelbare Ursächlichkeit nur bestehen, wenn eine unmittelbare Folge der Ursache zu weiteren Folgen geführt hat. Unter mittelbarer Ursächlichkeit ist also das Hervorrufen von Folgen durch unmittelbare Folgen eines Ereignisses oder Zustandes zu verstehen. ...

[B]Alles klar??? [/B]


... Die Aufwendungen in Geburtsfällen einer beihilfeberechtigten oder einer nicht selbst beihilfeberechtigten Ehefrau eines Beihilfeberechtigten sind nicht beihilfefähig. ...

[B]HILFE!!! [/B]


... Bei der Bekämpfung der Dasselfliege sind Rinder, bei denen trotz Durchführung der Herbstabdasselung im Frühjahr noch Dasselbeulen auftreten, durch den Abdassler nachdasseln zu lassen. ...

[B]Ohne Worte!!! [/B]


... Die Kugel in der Wunde des Soldaten ist zunächst herrenlos, da der Abschießende das Eigentum daran aufgegeben hat. Der Verwundete hat aber ein Aneignungsrecht, und dieses hindert es, dass ein anderer, z. B. der Arzt, der die Kugel herausnimmt, Eigentum daran erwirbt. ...

[B]Womit sich manche Leute beschäftigen... [/B]


... Als weibliche Arbeitnehmer gelten alle weiblichen Personen, die in Gaststätten zur Bedienung der Gäste oder zu deren Unterhaltung in der Weise tätig sind, dass ein unmittelbarer Verkehr mit den Gästen stattfindet, auch wenn sie daneben noch andere Arbeiten verrichten. ...

[B]Wie jetzt, unmittelbarer Verkehr??? [/B]


... Ein Einheitswertbescheid ist stets Grundlagenbescheid. Ein Grundsteuermessbescheid ist gegenüber dem Einheitswertbescheid ein Folgebescheid und gegenüber dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde ein Grundlagenbescheid. ...

[B]Bescheidenheit ist doch eine Tugend, oder??? [/B]


... Der Radfahrer muss das Brennen des Schlusslichtes während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können. ...

[B]Das will ich sehen!!! [/B]


... Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. ...

[B]Noch irgendwelche Fragen??? [/B]

 fröhlich    fröhlich    fröhlich  Allen noch einen schönen Tag!  Freude    Freude    Freude  



Gepostet am 21.07.2005 um 13:46 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=343#post343


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