Forum-Gewerberecht
» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «
Ja den hab ich gelesen. Ich habe hier nur das Problem, dass ich erst seit einem Jahr in dem "Verein" tätig bin und gegen althergebrachte Ansichten der Anderen kämpfen muss. Die stellen ein Verfahren dann meist ein, wenn der Betroffene vor seiner Anhörung abmeldet. Sei das nun beim Widerruf nach § 15 II oder einem Verfahren nach § 35. Ich seh das anders, also David gegen Goliath.
Gepostet am 27.03.2009 um 11:15 von:
Benutzer: Bendino
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34227#post34227
Beitrags-Print by Breuer76