Forum-Gewerberecht
» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «
Glück AuF!
@ Bendino, nach §15 Rndnr. 15 Michel/ Kienzle/ Pauly 14. Auflage, werden die Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Erlaubnisinhaber den Betrieb einstellt.
Dort ist auch noch etwas zum Verzicht auf die Erlaubnis nachzulesen.
Gruß
BeRo
Gepostet am 27.03.2009 um 11:09 von:
Benutzer: BeRo
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34225#post34225
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