Forum-Gewerberecht

» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «

Naja, seine letzten beiden Aktivitäten stammen aus Gaststätten. Mittlerweile hat er alles abgemeldet und da jetzt nach § 35 GewO?



Gepostet am 27.03.2009 um 11:05 von:
Benutzer: Bendino
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34224#post34224


Beitrags-Print by Breuer76