Forum-Gewerberecht

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Steuerschulden treten nicht auf weil der Gewerbetreibende als Gastwirt unzuverlässig ist, sondern sie zeigen, dass er in Person unzuverlässig im Sinne des §35 GewO ist.

Ich kenn den Gewerbetreibenden nicht. Sollte davon auszugehen sein, dass er auf ein anderes Gewerbe (welches keiner besonderen Erlaubnis bedarf) ausweichen wird, sollte überlegt werden ob nicht eine Gewerbeuntersagung mit entsprechender Erweiterung geeignet wäre.

Mfg, Steffen Balzer



Gepostet am 27.03.2009 um 11:02 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
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