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» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «

Hmm... nen GZR-Eintrag wollt ihr. Ich kenn den Gewerbetreibenden nicht, aber bei entsprechendne Steuerschulden würde ich nicht den Widerruf der Erlaubnis anstreben, sondern eine Gewerbeuntersagung.

Steuerschulden treten nicht auf weil er als Gastwirt unzuverlässig ist, sondern in jeder gewerblichen Tätigkeit. Einen Widerruf wäre m.E. zwar ein milderes Mittel, aber auch nur ein Tropfen auf'm heißen Stein und schon gar nicht erfolgversprechend.

Mit dem Widerruf der Erlaubnis kann er ohne Probleme auf ein anderes
Gewerbe ausweichen.

Sollte der Herr in seiner Vergangenheit nur Gaststätten betrieben haben, bzw. nur als Gaststättenbeteiber negativ aufgefallen sein, dann ist der Widerruf der Erlaubnis natürlich der richtige Schritt.



Gepostet am 27.03.2009 um 10:34 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
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