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» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «

Also wäre abzuwarten, ob er von der Erlaubnis bis zum automatischen Erlöschen nach einem Jahr, nochmal Gebrauch macht. Und in diesem Falle dann eine sofortige Einleitung.
Mein Ziel war es eigentlich aufgrund der immensen Steuerschulden einen Eintrag in die GZR zu bekommen, damit man ihn womöglich bei einer erneuten GewA1 mal deutlicher auf den Zahn fühlt. Er versucht es immer wieder mit anderen Gewerben und in anderen Orten. Nach dem Motto, ich mach Schulden, aber was interessiert mich das.



Gepostet am 27.03.2009 um 09:59 von:
Benutzer: Bendino
Der Original-Beitrag :
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