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» Widerruf der Gaststättenerlaubnis «

Ich hab eine Zuverlässigkeitsprüfung veranlasst und schöne Steuerschulden etc. entdeckt. Jetzt würde der Widerruf der Gast.-erlaubnis anstehen. Der Betroffene hat seinen Betrieb vor zwei Wochen aufgegeben und eine Anhörung war noch nicht raus. Kann ich die Gast-erlaubnis jetzt noch widerrufen (§ 8) oder nicht. Hier streiten wir jetzt darüber, die einen sagen ja, die anderen nein, da bereits abgemeldet.
Wie seht ihr die Sache?



Gepostet am 27.03.2009 um 09:25 von:
Benutzer: Bendino
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34208#post34208


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