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» unselbstständige Zweigstelle «

   
habe da auch noch eine schöne Erklärung von Weka zum unterschied zwischen Zweigniederlassung und unselbstständige Zweigstelle.

 Lesen   Die unselbstständige Zweigstelle ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, welche die Kriterien der Zweigniederlassung nicht erfüllt aber der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient. Bsp. Auslieferungslager, Annahmestelle einer Reinigung,...

Keine unselbstständigen Zweigstellen sind Baustellen, wenn dort nur die Arbeit erbracht wird, außer wenn auf den Baustellen irgendwelche Geschäfte der Firma abgewickelt werden!! Bsp. Aufträge vergeben, Materialien bestellen oder das Büro(Baucontäiner) am Rechtsverkehr teil nimmt. !!!

   
Ich hätte in diesem Zusammenhang auch mal eine Nachfrage ob unselbstständige Zweigstelle oder nicht??

1. Firma hat nur Lager in diesem alte Buchungsunterlagen und derzeit nicht genutzte Büromöbel stehen?
2. Was ist eigentlich mit Freiflächen Bsp. Lagerfläche für Dixi´s inkl Umkleideraum für die Mitarbeiter???

Grüße aus Brandenburg



Gepostet am 25.03.2009 um 11:47 von:
Benutzer: Caty
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