Forum-Gewerberecht

» unselbstständige Zweigstelle «

    aus Thüringen,

die Betriebsstätte ist als unselbstständige Zweigstelle anzumelden.

Unter unselbstständiger Zweigstelle ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient bzw. die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll. Vgl. Landmann/Rohmer § 14, Rd. 44 und. Pkt. 3.2 der GewAnzVwV.

Sinn und Zweck der Gewerbeanzeigepflicht ist neben der Erhebung statistischen Daten die Überwachung der Gewerbeausübung durch die Gewerbebehörde. Die zuständige Behörde soll Kenntnis über die Zahl und Art der in Ihrem Bezirk vorhandenen stehenden Gewerbebetriebe haben, um eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.



Gepostet am 25.03.2009 um 10:29 von:
Benutzer: OrDnUnGsAnDy
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