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[quote][i]Original von Antonia Thien[/i]
Was mich allerdings ein bisschen wundert ist, dass Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis selbständig tätig sein dürfen. Das habe ich bislang noch nicht erlebt. Diejenigen, die hier eine RGK beantragt haben und "nur" über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügten, hatten bislang alle den Passus "selbständige Erwerbstätigkeit verboten" in ihrem Pass, so dass sich das Thema damit erledigt hat, es sei denn, die Ausländerbehörde war bereit, den Passus zu streichen.[/quote]

Hallo zusammen,

ich gebe zu bedenken, dass eine RGK auch für unselbstständige Tätigkeiten erforderlich sein kann. (...selbständig oder unselbständig in eigener Person...)

Freundliche Grüße

R. Land

EDIT: 21.03.2006, 14:10 Uhr
Ups - klassisches Sychronposting - aber wir hatten die gleiche Idee  smile  



Gepostet am 21.03.2006 um 14:07 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3413#post3413


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