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» unselbstständige Zweigstelle «

Hallo zusammen,

als Neuling im Forum habe ich gleich mal eine Frage.

Folgender Sachverhalt:

Bei uns wird vor Ort ein Büro einer GmbH betrieben. Eine Gewerbeanmeldung lag bisher nicht vor. Ich habe die zuständige Firma (GmbH) angeschrieben und gebeten eine solche nachzuholen.

Darauf hin erhielt ich ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass vor Ort lediglich eine Büro zu Vorgesprächen mit Kaufinteressenten sowie Repräsentations- und Werbezwecken betrieben wird und man vor Ort keine Gewinne erwirtschaftet.

Der Hauptsitz der Firma ist in einem anderen Bundesland.

Meines Erachtens handelt es sich dennoch zumnidest um eine unselbstständige Zweigstelle.

Wie seht ihr das???



Gepostet am 25.03.2009 um 09:04 von:
Benutzer: SG82
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34128#post34128


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