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Hallo Frau Thien,

der betreffende Ausländer ist selbstverständlich nicht selbstständig tätig. Wo denken Sie hin? Er ist ganz ordentlich bei seiner Frau angestellt, die eine Aufenthaltsberechtigung hat.  Zunge raus  

Was nicht passt,.... gelle?

Grüße
Werner Kneip



Gepostet am 21.03.2006 um 14:04 von:
Benutzer: Kneip
Der Original-Beitrag :
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