Forum-Gewerberecht

» Musterhaus «

Hallo miteinander,

habe hier jemanden der die Vermittlung und den Vertrieb von Häusern angemeldet hat. Zum Umfang der Tätigkeit wurde angegeben, dass er auf seinem eigenen Grundstück ein Musterhaus bauen lässt und er diejenigen die sich dafür interessieren an die Firma X verweist. Dafür erhält Herr Y eine Provision der Firma X.

Benötigt Herr Y dafür eine Erlaubnis nach § 34 c?

Für eure Hilfe bereits jetzt vielen Dank.

Mfg

JNit



Gepostet am 24.03.2009 um 08:54 von:
Benutzer: JNit
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=34101#post34101


Beitrags-Print by Breuer76