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Hallo nach Kleve!

Aus meiner Sicht ändert sich dabei die Rechtsform nicht, eine Ummeldung ist nicht erforderlich. Sollte der Gewerbetreibende jedoch auf einer Ummeldung bestehen, kann diese erfolgen (gegen entspr. Gebühr natürlich). Eine Pflicht zur Ummeldung existiert nicht.



Gepostet am 20.07.2005 um 15:29 von:
Benutzer: Kai-Uwe Christiansen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=341#post341


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