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 Moin    Moin   von der Delme,
bin auch gerade am reinschaufeln, mampf,  Hunger!  . Muss ja bis gegen 18.00 Uhr heute durchhalten.  seufz  
ansonsten sehe ich das so wie Kollege Boshamer  Applaus    Applaus  .
Denn im § 55 Abs. 3 ist die Befristung ja auch noch extra vorgesehen. Wenn jemand nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat und wegzieht, kann er nicht endlos mit seiner unbefristeten RGK weitermachen, sollte er sich mal illegal hier aufhalten, was natürlich niiieee vorkommt  Augen rollen  



Gepostet am 21.03.2006 um 12:52 von:
Benutzer: BE-DE
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