Forum-Gewerberecht
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von der Delme,
bin auch gerade am reinschaufeln, mampf,
. Muss ja bis gegen 18.00 Uhr heute durchhalten.
ansonsten sehe ich das so wie Kollege Boshamer
.
Denn im § 55 Abs. 3 ist die Befristung ja auch noch extra vorgesehen. Wenn jemand nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat und wegzieht, kann er nicht endlos mit seiner unbefristeten RGK weitermachen, sollte er sich mal illegal hier aufhalten, was natürlich niiieee vorkommt
Gepostet am 21.03.2006 um 12:52 von:
Benutzer: BE-DE
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